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Die Christuskirche und die Mauritiuskirche kooperieren seit dem Januar 2011 miteinander. Zwei sehr unterschiedliche Gemeinden kommen da zusammen. Auf verschiedenen Gemeindefeldern geschieht diese Zusammenarbeit. Die Konfirmandenarbeit hat Pfarrerin Ullmann-Rau übernommen. Zur Zeit sind vier Jugendliche aus der Christuskirche im Konfirmandenunterricht in Betzingen, die auch in Betzingen konfirmiert werden wollen. Pfarrer Zügel hat einen kleinen Seelsorgebezirk in der Christuskirche im Bereich der Heppstraße und Borsigstraße übernommen. Er besucht dort die Gemeindeglieder, betreut die Menschen bei Taufen und Hochzeiten und begleitet sie im Trauerfall. In der Christuskirche ist seit Mai 2011 abwechselnd jeweils am Sonntag um 10.00 Uhr oder am Samstag um 18.00 Uhr Gottesdienst. Die Gemeinden haben im Oktober einen Begegnungsabend miteinander veranstaltet, um sich besser kennenzulernen und Wahrzunehmen. Die Kantorei der Mauritiuskirchengemeinde und der Kantatenchor der Christuskirche kommen zu Projekten zusammen. So hat die Kantorei der Mauritiuskirche beim Jubiläumsgottesdienst mit dem Kantatenchor der Christuskirche und der Leonardskantorei im Gottesdienst gesungen. Im Jahr 2012 ist eine gemeinsame Visitation geplant, die die Kooperation der beiden Kirchengemeinden in Blick nimmt und Neues vorbringen soll.
Anbei finden Sie Auszüge aus der Kooperationsvereinbarung vom Dez. 2010.
Vorrede:
Die Bezirkssynode hat im Jahr 2006 im Rahmen der Beratungen zum Pfarrplan 2011 beschlossen, dass die Christuskirchengemeinde und die Mauritiuskirchengemeinde miteinander kooperieren sollen. Im Kooperationsraum wurden die Gemeindepfarrstellen von 300 % auf 250 % reduziert. Dabei wurde festgelegt, dass im Bereich der Christuskirchengemeinde zur halben Gemeindepfarrstelle eine halbe Sonderpfarrstelle Altenarbeit angesiedelt werden soll. Die beiden Gemeindepfarrstellen in der Mauritiuskirchengemeinde bleiben bei je 100 %. Durch verstärkte Zusammenarbeit soll die Reduzierung der Gemeindepfarrstelle in der Christuskirchengemeinde aufgefangen werden.
In einem längeren Prozess haben die beiden Kirchengemeinden eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Beide Partner streben eine Kooperation auf gleicher Augenhöhe an, die von einem geschwisterlichen Geist getragen wird. Gegenseitiger Respekt und Achtung, die aus dem Glauben an Jesus Christus, dem Herrn der Kirche, entspringen, soll die Partnerschaft prägen. Die beiden Gemeinden bleiben in ihren Gemeindegrenzen. Dabei ist allen bewusst, dass jede Gemeinde eigene Prägungen und Herausforderungen, Stärken und Schwächen hat. Pfarrerinnen und Pfarrer der beiden Gemeinden werden sich bei ihrer pastoralen Arbeit zur Seite stehen. Ziel der Kooperation ist es, dass die Gemeinden sich gegenseitig wahrnehmen, kennenlernen und auf den verschiedenen Feldern der Gemeindearbeit unterstützen.
Felder der Kooperation
Die Gemeinden arbeiten in verschiedenen Arbeitsfeldern der Gemeindearbeit zusammen und ergänzen sich gegenseitig. Die verschiedenen Schwerpunkte der Gemeinden ergeben eine größere Vielfalt an Angeboten für die Gemeindeglieder. Dies soll durch gegenseitige Einladung zu besonderen Gottesdiensten, zu den Gemeindefesten und den anderen Angeboten der Gemeinden geschehen. Unterschiedliche Gottesdienstzeiten vergrößern das Gottesdienstangebot. Eine gemeinsame Kirchengemeinderatssitzung pro Jahr dient dem Austausch der Gemeinden auf Leitungsebene. Durch regelmäßige monatliche Dienstbesprechungen unter den Pfarrern soll der Kommunikationsfluss untereinander erleichtert werden.
Folgende Felder der pastoralen Zusammenarbeit werden festgelegt:
Das Pfarramt Süd der Mauritiuskirchengemeinde übernimmt ab dem 01.01.2011 den 2. Seelsorgebezirk der Christuskirchengemeinde.
Das Pfarramt Nord der Mauritiuskirchengemeinde übernimmt ab Juni 2011 den Konfirmandenunterricht der Christuskirchengemeinde. Die Konfirmanden der Gemeinden lernen beide Gemeinden über verschiedene Projekte kennen.
Die Verlegung des Gottesdienstes in der Christuskirche auf Samstagabend ab Mai 2011 im 14-tägigen Rhythmus ermöglicht eine größere Vielfalt der Gottesdienste für die Gemeinden und für die Gesamtkirchengemeinde. Diese Verlegung ermöglicht Doppeldienste, die zur Arbeitsentlastung der Pfarrer führt. Ein gemeinsamer Predigtplan wird erarbeitet. Die Pfarrerinnen und Pfarrer vertreten sich gegenseitig.
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